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Werkstudentenvertrag

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zu deiner Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können nicht als rechtliche Auskunft gelten. Bei rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.

Ein Werkstudentenvertrag ist ein regulärer Arbeitsvertrag, der speziell auf den Status von Studierenden ausgerichtet ist. Er regelt die Rechtsbeziehung zwischen dir und deinem Arbeitgeber und enthält besondere Hinweise auf die Bedingungen für Werkstudent:innen. Ein Werkstudentenvertrag wird nur im Kontext eines Long-Term Vertrags angewandt.

Voraussetzungen

Um als Werkstudent:in arbeiten zu können, musst du an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein.

Arbeitszeit

Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit kann diese Grenze überschritten werden. Die genaue Arbeitszeitregelung wird im Vertrag festgelegt.

Versicherung

Werkstudent:innen sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, unterliegen aber grundsätzlich der Rentenversicherung. Den aktuellen Beitragssatz für die Rentenversicherung kannst du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder deiner Krankenkasse nachsehen.

Befristung

Werkstudentenverträge können befristet sein. Dein Vertrag gibt Auskunft darüber, wie lange die Beschäftigung befristet ist.