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Vertragskündigung

Du möchtest deinen Vertrag kündigen?

Wenn du dein Arbeitsverhältnis mit ucm beenden möchtest, musst du eine schriftliche Kündigung einreichen.

So kündigst du deinen Vertrag:

  1. Schriftliche Kündigung erstellen: Verfasse eine schriftliche Kündigung mit deinem vollständigen Namen, deiner Adresse, dem Datum und deiner Unterschrift
  2. Per Post versenden: Sende die Kündigung per Post an: uCastMe GmbH Heidestr. 46-52 10557 Berlin
  3. Kündigungsfrist beachten: Beachte die in deinem Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Diese findest du in deinem Vertrag. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 2 Wochen, danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
  4. Bestätigung in der App: Nach Bearbeitung deiner Kündigung wird der Status deines Vertrags in der ucm.jobs App aktualisiert. Du kannst die Bestätigung in der ucm.jobs App einsehen

Wichtig:

  • E-Mail-Kündigungen werden nicht akzeptiert – die Kündigung muss schriftlich per Post erfolgen
  • Stelle sicher, dass du alle bestätigten Schichten bis zum Kündigungstermin wahrnimmst oder rechtzeitig absagst
  • Beachte die Offboarding-Schritte (z.B. Rückgabe von Arbeitskleidung, Flughafenausweis)

Exmatrikulation

Wenn du exmatrikuliert wirst, musst du deinen Vertrag bei ucm nicht selbst kündigen. Der Vertrag endet automatisch mit dem Tag deiner Exmatrikulation. Du brauchst in diesem Fall also nichts weiter zu unternehmen.

Vertragskündigung durch ucm

Wir können dein Arbeitsverhältnis unter bestimmten Umständen kündigen. Dabei werden die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten.

Abmahnungen

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung sprechen wir in der Regel eine oder mehrere Abmahnungen aus. Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge für Pflichtverletzungen und dient als Warnung. Sie dokumentiert dein Fehlverhalten und weist dich darauf hin, dass bei Wiederholung eine Kündigung droht.

Gründe für Abmahnungen können sein:

  • Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen
  • Nichteinhaltung von Absagefristen
  • Verstöße gegen Verhaltensanforderungen
  • Fehlende oder verspätete Dokumenteneinreichung

Bei wiederholten Pflichtverletzungen trotz Abmahnung kann eine Kündigung erfolgen.

Gründe für eine Kündigung durch ucm

1. Ordentliche Kündigung:

  • Bei betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen
  • Nach vorheriger Abmahnung bei verhaltensbedingten Gründen
  • Unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen (siehe deinesn Arbeitsvertrag)

2. Außerordentliche Kündigung (fristlos):

Eine fristlose Kündigung kann ohne vorherige Abmahnung bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen erfolgen, zum Beispiel:

  • Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen bei bestätigten Schichten trotz Abmahnungen
  • Grobe Verstöße gegen Verhaltensanforderungen oder Code of Conduct
  • Verstöße gegen Verschwiegenheitspflichten
  • Täuschung über wichtige Vertragsvoraussetzungen (z.B. gefälschte Dokumente)
  • Diebstahl oder andere strafbare Handlungen

3. Automatische Beendigung:

Der Vertrag endet automatisch, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind:

  • Verlust des Studenten- oder Schülerstatus (z.B. bei Exmatrikulation)
  • Ablauf von befristeten Dokumenten (z.B. Arbeitserlaubnis), ohne dass neue Nachweise eingereicht werden
  • Nichterfüllung der ZÜP-Anforderungen bei Flughafenjobs