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Vertragsarten & Arbeitsrecht

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zu deiner Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können nicht als rechtliche Auskunft gelten. Bei rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.

Alle ucm-Mitarbeitenden sind verpflichtet, vor Jobbeginn einen Arbeitsvertrag bei uns zu unterzeichnen.

Bei ucm arbeiten Studierende, Schüler:innen und Auszubildende auf Basis verschiedener Vertragsarten. Grundsätzlich regelt das deutsche Arbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, §§ 611 ff.), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Teile der Sozialgesetzbücher (SGB IV und SGB V).

Die Art des Vertrags bestimmt unter anderem die maximale Dauer der Beschäftigung, die Arbeitszeitregelungen und die Sozialversicherungsbeiträge.

Leiharbeitnehmervertrag

Leiharbeitnehmerverträge sind grundsätzlich normale Arbeitsverträge zwischen dem Verleiher (ucm) und dem Arbeitnehmer (studentische Arbeitskraft) im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Bei ucm unterscheiden wir zwischen kurzfristigen Leiharbeitnehmerverträgen und langfristigen Leiharbeitnehmerverträgen.

Je nach individueller Situation können diese Verträge sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden – etwa im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) oder nach der Werkstudentenregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Long-term Vertrag

Der Long-term Vertrag kommt nur bei bestimmten Projekten zum Einsatz, primär an Flughäfen. Die Jobs finden dabei an verschiedenen Standorten im Flughafenbereich statt. Der Vertrag ist jeweils befristet und enthält eine festgelegte Einsatzdauer, die im Vertrag klar geregelt ist.

Short-term Vertrag

Der Short-term Vertrag ist zeitlich befristet und gilt immer nur für die Dauer eines konkreten Einsatzes. Während dieser Zeit wirst du beim Finanzamt an- und nach dem Job wieder abgemeldet.

Die Länge solcher Verträge kann stark variieren: Manche Einsätze dauern nur ein paar Stunden oder einen Tag, etwa beim Auf- und Abbau einer Veranstaltung, andere wiederum können sich über mehrere Tage oder Wochen erstrecken, zum Beispiel bei Einsätzen als Host oder Hostess auf Messen oder Events. Die genaue Vertragsdauer wird jeweils von unserem Projektmanagement zusammen mit dem Kunden festgelegt und im Jobangebot klar ersichtlich.