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Versicherungsschutz

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zu deiner Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können nicht als rechtliche Auskunft gelten. Bei rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.

Der Versicherungsschutz bei ucm hängt von deiner Vertragsart ab. Je nachdem, ob du als kurzfristig Beschäftigte:r oder als Werkstudent:in angestellt bist, gelten unterschiedliche Regelungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Krankenversicherung

Als Studierende:r musst du in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Bei individuellen Fragen zur Versicherung kontaktiere deine Krankenkasse.

Familienversicherung

Kurzfristige Beschäftigung: Du darfst ohne Einkommensgrenze in der Familienversicherung bleiben.

Werkstudentenvertrag: Es besteht eine monatliche Einkommensgrenze. Wenn du diese überschreitest, musst du dich außerhalb der Familienversicherung versichern. Die aktuell gültige Einkommensgrenze erfragst du am besten direkt über die Webseite deiner Krankenkasse.

Studentenversicherung

Als Student:in kannst du dich über die studentische Krankenversicherung versichern, sofern du nicht über die Familienversicherung abgesichert bist. Die studentische Krankenversicherung gilt in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Sozial- und Rentenversicherung

Kurzfristige Beschäftigung: Bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Eine Rentenversicherungspflicht kann bestehen, eine Befreiung ist auf Antrag möglich.

Werkstudentenvertrag: Als Werkstudent:in bist du von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, sofern du während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest. Du unterliegst jedoch der Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber und du teilen euch die Rentenversicherungsbeiträge. Den aktuellen Beitragssatz kannst du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder deiner Krankenkasse nachsehen.

Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmer:innen bei ucm sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Die Beiträge zur Unfallversicherung trägt vollständig der Arbeitgeber.