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Strafzahlungen

Strafen fallen in den folgenden Fällen an:

Verschwiegenheitsverletzung oder Kündigungsfristen

Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung und der Kündigungsfristen: Strafe entspricht dem geplanten Monatslohn. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

Fehlende Bestätigung oder Check-In

Fehlende Bestätigung oder Check-In vor Jobstart: 100€.

Job nicht angetreten oder abgesagt

Job oder Schicht nicht angetreten bzw. Job nach Start abgesagt: 150€.

Geplanter Job abgesagt

Zeitlich gestaffelte Strafen je nach Absagezeitpunkt:

  • 96-48 Stunden vorher: bis zu 80€
  • 48-12 Stunden vorher: bis zu 90€
  • Weniger als 12 Stunden vorher: bis zu 100€

Arbeitsunfähigkeit mit Attest

Bei Meldung der Arbeitsunfähigkeit mit Attest:

  • Unter 1 Stunde vor Beginn gemeldet: 50€ (Ausnahmen möglich)
  • Nach Jobbeginn gemeldet: 100€

Verspätung

Verspätung (ab dem 2. Mal im Monat):

  • 1-30 Minuten: 8€
  • 31-60 Minuten: 17€
  • Über 60 Minuten: 50€ oder durchschnittlicher Tageslohn bei Nichtantritt

Fehlende Arbeitskleidung

Fehlende Arbeitskleidung: 25€ Strafe, durchschnittlicher Tageslohn bei Nichtantritt.

Entfall der Strafen

Strafen entfallen bei rechtfertigenden Gründen, z.B. eine Krankheit, die durch ein Attest belegt wird. Nachweisbare und rechtzeitig eingereichte Entschuldigungen sind essenziell.

Bezahlung von Strafzahlungen

Strafzahlungen werden automatisch von deinem Lohn abgezogen. Falls die Strafe größer ist als dein Lohn, erhältst du eine separate Rechnung.