Schwangerschaft & Elternschutz
Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zu deiner Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können nicht als rechtliche Auskunft gelten. Bei rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.
Bei ucm gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz und Elternschutz gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Schwangerschaft mitteilen
Informiere ucm so früh wie möglich über deine Schwangerschaft, indem du ein Ticket erstellst. Reiche eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Dies ist wichtig, damit wir die gesetzlichen Schutzbestimmungen einhalten können.
Mutterschutz und Beschäftigungsverbote
Es gelten die gesetzlichen Mutterschutzfristen: grundsätzlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot. Zusätzlich können individuell ärztlich festgestellte Beschäftigungsverbote greifen, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung besteht besonderer Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG.
Elternzeit
Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die Beantragung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen. Erstelle hierzu ein Ticket und teile uns deine geplante Elternzeit mit.
Weitere Informationen
Für detaillierte Beratung zu deinen individuellen Rechten und Möglichkeiten wende dich bitte an unser Team. Erstelle ein Ticket, damit wir deine spezifische Situation besprechen können.