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Manteltarifvertrag

Bei ucm arbeiten alle Mitarbeitenden auf Grundlage des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeitsbranche. Dieser Tarifvertrag regelt wichtige Rahmenbedingungen deines Arbeitsverhältnisses.

Welcher Tarifvertrag gilt bei ucm?

Auf dein Arbeitsverhältnis finden die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung. Diese umfassen:

  • MTV BAP (Manteltarifvertrag): Regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Kündigungsfristen, Probezeit, Urlaub und Arbeitszeit
  • ETV BAP (Entgelttarifvertrag): Regelt die Vergütung, Entgeltgruppen und Zuschläge
  • ERTV BAP (Entgeltrahmentarifvertrag): Regelt die Eingruppierung in Entgeltgruppen

Was regelt der Manteltarifvertrag?

Der Tarifvertrag legt unter anderem fest:

  • Arbeitszeiten und Pausenregelungen
  • Entgeltgruppen und Grundlöhne
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen und Probezeit
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Wo kann ich den Tarifvertrag einsehen?

Die vollständigen Tarifverträge stehen in der ucm.jobs App zum Download bereit. Bei Fragen zum Tarifvertrag erstelle bitte ein Ticket.