Kurzfristige Beschäftigung
Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zu deiner Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können nicht als rechtliche Auskunft gelten. Bei rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis, das zeitlich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Für Studierende und Schüler:innen eignet sich dieses Modell besonders, da ihre Haupttätigkeit das Studium oder der Schulbesuch ist. Die kurzfristige Beschäftigung kann im Kontext eines Long-term Vertrags sowie eines Short-term Vertrags angewandt werden.
Voraussetzungen
Die Beschäftigung darf innerhalb eines Kalenderjahres eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Außerdem darf sie nicht die Hauptbeschäftigung darstellen. Studierende gelten in der Regel als nicht berufsmäßig beschäftigt, solange sie überwiegend ihrem Studium nachgehen.
Arbeitszeit und Dauer
Die vertragliche Dauer ist auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt, um sicherzustellen, dass die Tätigkeit nicht dauerhaft ausgeübt wird. Aufeinanderfolgende kurzfristige Anstellungen innerhalb eines Jahres werden berücksichtigt. Wird die Höchstdauer überschritten, können Versicherungs- und Sozialpflichten entstehen.
Versicherung
Für kurzfristige Beschäftigungen fallen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Eine Rentenversicherungspflicht kann bestehen, eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Aktuelle Regelungen zur Sozialversicherung kannst du beim zuständigen Sozialversicherungsträger oder online nachsehen.