Kindergeld
Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zu deiner Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können nicht als rechtliche Auskunft gelten. Bei rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die deine Eltern für dich erhalten können, solange du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.
Hat mein Job bei ucm Einfluss auf das Kindergeld?
Die gute Nachricht: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld während der Erstausbildung. Das bedeutet, dass dein Verdienst bei ucm grundsätzlich keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch deiner Eltern hat – egal wie viel du verdienst.
Wichtige Ausnahme: Zweitausbildung
Befindest du dich bereits in einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium, darfst du während der Ausbildungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Kindergeld weiter gezahlt wird. Kurzfristige Beschäftigungen und Jobs in der vorlesungsfreien Zeit sind hiervon ausgenommen.
Nachweise für die Familienkasse
Falls die Familienkasse Nachweise über dein Arbeitsverhältnis benötigt, können wir dir eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen. Erstelle hierzu ein Ticket.
Weitere Informationen
Für individuelle Fragen zu deinem Kindergeldanspruch wende dich an die zuständige Familienkasse oder informiere dich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.