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Immatrikulation

Um bei ucm arbeiten zu können, musst du nachweisen, dass du aktuell immatrikuliert bist, eine schulische Ausbildung absolvierst, ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvierst oder eine Studienabsicht in Deutschland nachweisen kannst.

Dieser Nachweis ist wichtig, damit wir prüfen können, ob du die Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung erfüllst.

Was musst du hochladen?

Lade deine Bescheinigung in dein Profil hoch und achte darauf, dass alle relevanten Informationen klar erkennbar sind. Dazu gehören:

  • dein Name
  • der Studiengang oder die Schule
  • das Semester bzw. Schuljahr
  • der Vollzeitstatus (sofern relevant)

Das Dokument sollte aktuell sein und aus dem laufenden Semester bzw. Schuljahr stammen.

Wie lange ist der Nachweis gültig?

Bei Studierenden, die ein Vollzeitstudium nachweisen, legen wir das Enddatum des Nachweises auf das Ende des nächsten Semesters. Danach muss ein neuer Nachweis hochgeladen werden.

Zusätzliche Nachweise:

Sollte der Vollzeitstatus auf dem Dokument nicht eindeutig erkennbar sein, kann ein zusätzlicher Nachweis wie die studentische Krankenversicherung erforderlich sein.

Wichtig: Semestertickets gelten nicht als Immatrikulationsnachweis. Achte darauf, dass der Name auf dem Dokument genau mit deinem Profil übereinstimmt.

Schulbescheinigung & Studienabsicht

Schulbescheinigung:

Wenn du aktuell eine Schule besuchst, lade eine gültige Schulbescheinigung für das laufende Schuljahr hoch. Bei anderen schulischen Ausbildungen reicht eine Bestätigung über den Vollzeitstatus der Ausbildung.

Studienabsicht:

Für Studierende, die eine Studienabsicht nachweisen möchten, ist eine Bewerbungsbestätigung oder ein Nachweis über die Bewerbung an einer Hochschule in Deutschland erforderlich, z. B. über uni-assist oder Hochschulstart. Auch hier müssen Name, Studiengang und Semester mit deinem Profil übereinstimmen. Das geplante Studium darf nicht mehr als drei Monate in der Zukunft liegen.

Semesterwechsel

Beim Semesterwechsel musst du darauf achten, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hochzuladen, da du ansonsten keine Jobs bestätigen kannst.

Wenn deine alte Immatrikulationsbescheinigung abgelaufen ist, du aber noch keine neue hast, reicht auch ein vorübergehender Nachweis wie z.B.:

  • eine Studienverlaufsbescheinigung
  • ein Nachweis über die Zahlung der Semestergebühren

Dieses Dokument wird dann vorübergehend akzeptiert, aber die richtige Immatrikulationsbescheinigung muss dann unbedingt dennoch folgen und selbständig von dir hochgeladen werden.