Finanzamt
Steuer
Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zu deiner Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können nicht als rechtliche Auskunft gelten. Bei rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.
Überprüfe deinen Lohn unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzüge. Der Lohnsteuerabzug wird vom Finanzamt geregelt und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Studierende sind einkommensteuerpflichtig für Einnahmen aus ihrem Arbeitsverhältnis bei ucm – unabhängig davon, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung oder einen Werkstudentenvertrag handelt. Die Steuerberechnung erfolgt auf Basis der Steuerklasse, Arbeitstage, Stundenlohn und Gesamtstunden.
Gesetzlich besteht die Möglichkeit, dass eine pauschale Steuer von 25% des Einkommens erhoben wird (zusätzlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag); bei ucm wird jedoch nur nach Steuerklasse besteuert.
Gezahlte Steuern kannst du durch eine Steuererklärung zurückholen, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Den aktuellen Grundfreibetrag siehst du am besten auf der Website des Bundesfinanzministeriums ein oder erfragst ihn per Google-Recherche.
Troubleshooting: Steuerklasse ist falsch
Wenn deine Steuerklasse in der App oder auf der Lohnabrechnung falsch ist, können wir sie für dich korrigieren. Da Steuerklassen nicht selbst in der App geändert werden können, erledigen wir das auf Anfrage.
So beantragst du eine Korrektur:
- Erstelle eine Anfrage über den „Anfrage"-Button oben rechts.
- Gib deine korrekte Steuerklasse an (z.B. Steuerklasse I, III etc.).
- Erkläre kurz, seit wann dir die Abweichung aufgefallen ist.
Die Korrektur wird in der Regel bei der nächsten Monatsabrechnung berücksichtigt. Rückwirkende Korrekturen nehmen wir nicht vor.
Was bedeutet eine falsche Steuerklasse? Eine falsche Steuerklasse führt dazu, dass zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Zu viel gezahlte Steuern kannst du dir über deine jährliche Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.
Ich wurde in Steuerklasse VI eingestuft – ist das richtig? Steuerklasse VI gilt bei einem Zweit- oder Nebenjob. Wenn ucm dein einziger Arbeitgeber ist, solltest du Steuerklasse I haben. Erstelle eine Anfrage für eine Korrektur.
Deine Steuerklasse hängt auch von deinem Familienstand ab. Verheiratete Studierende können je nach Situation in eine andere Steuerklasse (z.B. III oder IV) eingestuft werden. Wenn du dir unsicher bist, erstelle eine Anfrage – wir prüfen das für dich.
Kann ich eine rückwirkende Korrektur beantragen? Rückwirkende Steuerklassenänderungen nehmen wir nicht vor. Zu viel gezahlte Steuern kannst du aber über deine Steuererklärung zurückfordern.
Erläuterung: Steuernummer
Die Steuernummer wird bei der Tätigkeitsaufnahme vom zuständigen Finanzamt zugewiesen. Diese erhältst du spätestens mit deiner ersten Lohnabrechnung.
Die Steuernummer ändert sich bei Arbeitgeberwechsel, veränderten Lebenssituationen oder Wohnortwechsel. Die Steuernummer ist notwendig für die Steuererklärung beim Finanzamt, aber nicht für die Registrierung bei ucm.
Anmeldung beim Finanzamt
Eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgt bei Vertragsschließung bzw. vor deiner ersten Lohnabrechnung. Wir übernehmen diese Anmeldung für dich.
Abmeldung beim Finanzamt
Die Abmeldung beim Finanzamt erfolgt automatisch nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses bei ucm. Du musst dich nicht selbst darum kümmern.
Noch eine Frage offen? Erstelle eine Anfrage wir helfen dir gern weiter.