Beschäftigungsverbot
Ein Beschäftigungsverbot ist eine rechtliche Regelung, die es verbietet, dass du arbeiten gehst – zu deinem eigenen Schutz oder zum Schutz anderer.
Arten von Beschäftigungsverboten
1. Mutterschutz (Schwangerschaft)
Bei Schwangerschaft gelten gesetzliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG):
- Generelles Beschäftigungsverbot: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen)
- Individuelles Beschäftigungsverbot: Wenn ein Arzt feststellt, dass die Arbeit deine Gesundheit oder die des Kindes gefährdet
Weitere Details findest du im Abschnitt "Schwangerschaft & Elternschutz".
2. Ärztliches Beschäftigungsverbot
Unabhängig von einer Schwangerschaft kann ein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn:
- deine Gesundheit durch die Arbeit gefährdet ist
- du aufgrund einer Erkrankung bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben darfst (z.B. bei ansteckenden Krankheiten im Lebensmittelbereich)
Was musst du tun?
Informiere ucm umgehend über ein Beschäftigungsverbot, indem du ein Ticket erstellst. Reiche das ärztliche Attest oder die entsprechende Bescheinigung ein. Wir prüfen dann gemeinsam mit dir die weitere Vorgehensweise.
Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis
Bei einem Beschäftigungsverbot darfst und sollst du nicht arbeiten. Je nach Art des Verbots und Vertragstyp können unterschiedliche Regelungen zur Lohnfortzahlung gelten. Unser Team bespricht die Details individuell mit dir.