Bafög
Wenn du Bafög beziehst, musst du beachten, dass dein Einkommen aus Nebenjobs Einfluss auf die Höhe deines Bafög-Anspruchs haben kann.
Maximale Arbeitsgrenzen
Kurzfristig Beschäftigt
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung wird dein Einkommen auf das gesamte Bewilligungsjahr (12 Monate) angerechnet. Verdienst du mehr als diesen Betrag, wird das überschreitende Einkommen auf deinen Bafög-Anspruch angerechnet.
Die genauen aktuellen Freibeträge erfragst du am besten beim Bafög-Amt oder recherchierst sie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Werkstudent
Auch als Werkstudent:in gilt der jährliche Freibetrag für das Bewilligungsjahr. Solange dein Jahreseinkommen unter der Freigrenze liegt, hat dein Nebenjob keinen Einfluss auf dein Bafög. Überschreitest du den Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag auf dein Bafög angerechnet und dein Bafög-Anspruch reduziert sich entsprechend.
Nachweise für Bafög Anträge
Wenn du für deinen Bafög-Antrag Nachweise über dein Einkommen bei ucm benötigst, können wir dir folgende Dokumente ausstellen:
- Arbeitgeberbescheinigung: Bestätigung über dein Arbeitsverhältnis bei ucm
- Lohnsteuerbescheinigung: Jährliche Bescheinigung über dein Gesamteinkommen (automatisch in der App verfügbar)
Um eine dieser Bescheinigungen anzufordern, erstelle bitte ein Ticket und gib an, welches Dokument du benötigst und für welchen Zeitraum.