Arbeitserlaubnis
Wenn du nicht aus der EU stammst, benötigst du eine gültige Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis muss in deinem ucm.jobs Profil hochgeladen werden.
Mögliche Dokumente:
- Aufenthaltstitel + Zusatzblatt
- Visum
- Fiktionsbescheinigung
Kontrolliere, ob das Dokument eine Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.
Wichtig: Bitte lade alle Dokumente gesammelt in einem PDF hoch. Stelle sicher, dass du alle nötigen Dokumente hochlädst, jeweils mit Vorder- und Rückseiten.
Folgende Arten von Arbeitserlaubnissen werden akzeptiert:
- Aufenthaltserlaubnis: Zwei eingeklebte Seiten im Pass. Bitte beide Seiten hochladen.
- Digitale Aufenthaltserlaubnis: Eine blau-rosa Karte mit Foto, Name, Datum, Paragraphenangabe und persönlichen Merkmalen.
- Niederlassungserlaubnis: Unbefristet gültig und erlaubt Beschäftigungen jeder Art.
- Fiktionsbescheinigung: Meist grüne oder rosa Karte, die die Verlängerung eines Aufenthaltstitels dokumentiert; hier muss das zusätzliche grüne Zusatzblatt hochgeladen werden.
- Visum: Nur gültig, wenn eine Erwerbstätigkeit explizit erlaubt ist (§ 16); Typ C verbietet jegliche Beschäftigung.
- Zusatzblatt: Immer zusammen mit dem Hauptdokument hochzuladen; enthält zusätzliche Daten wie Personendetails oder Paragraphenangaben.
Aktualisierung der Arbeitserlaubnis
Wenn deine Arbeitserlaubnis abgelaufen ist, musst du selbständig eine aktuelle Version hochladen, da du ansonsten keine Jobs bestätigen kannst.
Wir können auch die Bestätigung deines Termins zur Verlängerung vorläufig akzeptieren. Wenn du noch keinen Termin zur Verlängerung hast, brauchen wir eine Bestätigungsmail, dass dieser Termin angefragt wurde mit dem Hinweis darin, dass die alte Erlaubnis bis zum Termin noch gültig ist.